Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Abfallbehälter. Dazu gehört ein Überblick über die zugelassenen Behälter ebenso wie Informationen über die An- und Abmeldung sowie zu Änderungen oder Austausch.

Die aktuelle Terminübersicht für den Änderungsdienst der Abfallbehälter finden Sie hier.

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Die Stadt Frechen bestimmt die Art, Anzahl und den Zweck der Abfallbehälter, deren Standplatz auf dem Grundstück, ob und wie die Abfälle voneinander getrennt zu halten sind sowie die Häufigkeit und den Zeitpunkt der Abfuhr.

Für das Einsammeln von Abfällen sind folgende, gekennzeichnete Abfallbehälter zugelassen:

  • Abfallbehälter (grau) für Restmüll (80 l, 120 l, 240 l)
  • Abfallsäcke (grau) mit gesondertem Aufdruck für Restmüll
  • Abfallgroßbehälter für Restmüll (770 l, 1100 l)
  • Abfallbehälter (gelb) für Leichtverpackungen (240 l, 1100 l)
  • Abfallsäcke (gelb) mit gesondertem Aufdruck für Leichtverpackungen
  • Abfallbehälter (blau) für Altpapier (120 l, 240 l, 1100 l)
  • Abfallbehälter (braun) für Bioabfälle (120 l, 240 l, 660 l)
  • Abfallsäcke (braun) mit gesondertem Aufdruck für Bioabfälle (Biosäcke)
  • Andere oder ortsfremde Behälter sind nicht zulässig und werden nicht geleert.

Die 80 l, 120 l, 240 l, 770 l, und 1100 l Behälter für Restmüll (grau) werden auf Antrag des Anschlusspflichtigen gestellt und unterhalten.

Der zur Nutzung angebotene Abfallsack für Restmüll darf lediglich als Beistellsack bei kurzfristigem Anfall von Restmüll zusätzlich zur grauen Restmülltonne genutzt werden. Die Verwendung des Restabfallsacks entbindet nicht von der Aufstellung der nach Maßgabe dieser Satzung vorgeschriebenen Restmülltonne.

Die Abfallsäcke für Leichtverpackungen werden bei Bedarf kostenlos ausgegeben. Sofern gelbe 240 l oder 1100 l Behälter beantragt wurden, werden diese vom Stadtbetrieb Frechen aufgestellt.

Die Stadt Frechen stellt blaue 120 l, 240 l und 1100 l Abfallbehälter für Altpapier zur Verfügung, soweit der Grundstückseigentümer dies beantragt.

Die Stadt Frechen stellt braune 120 l, 240 l und 660 l Abfallbehälter für Bio- und Gartenabfälle zur Verfügung, soweit der Grundstückseigentümer dies beantragt.

Für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (z.B. von Gewerbebetrieben) werden Behälter für Papier (blau) und Bioabfälle (braun) grundsätzlich im Verhältnis zu tatsächlicher Anzahl bzw. tatsächlichem Volumen der vorhandenen Restmülltonnen bereitgestellt. Werden darüber hinaus Gefäße beantragt, so behält sich die Stadt Frechen vor der Aufstellung dieser Gefäße die Vorlage entsprechender Nachweise und ggf. eigene Ermittlungen vor.

Ein Anspruch eines Anschlussberechtigten auf Aufstellung eines Behälters an einem bestimmten Ort außerhalb seines Grundstücks besteht nicht. Die Behälter dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt werden.

Abfallbehälter werden gemäß aktuell gültiger Abfallsatzung der Stadt Frechen bereitgestellt.

Die Abfallbehälter müssen immer mit verschlossenem Behälterdeckel zur Leerung bereitgestellt werden. Wird festgestellt, dass die vorhandenen Abfallbehälter für die Aufnahme des regelmäßig anfallenden Abfalls nicht ausreichen, sind vom Anschlusspflichtigen zusätzliche oder größere Abfallbehälter zu beantragen. Wird festgestellt, dass das bereitgestellte Mindest-Behältervolumen für die Aufnahme des regelmäßig anfallenden Abfalls nicht ausreicht, so hat der Anschlusspflichtige die Aufstellung eines Abfallgefäßes mit dem nächst größeren Behältervolumen seitens der Stadt Frechen zu dulden (z.B. 120 Liter statt 80 Liter). Diese von Amts wegen aufgestellten Gefäße dürfen für einen Zeitraum von 6 Monaten nicht getauscht oder abgemeldet werden.

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen ein Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 15 Litern pro Person und Woche vorzuhalten. Die Zuteilung des Volumens des Restmüllgefäßes erfolgt auf der Grundlage des festgesetzten Mindest-Restmüll-Gefäßvolumens pro Person und Woche.

Weist ein Anschlussnehmer nach, dass sich auf seinem Grundstück mit erstem oder weiterem Wohnsitz gemeldete Personen tatsächlich dort nicht aufhalten (z.B. wegen Wehrdienstes, Zivildienstes, Studiums), bleiben diese Personen bei der Zuteilung des Gefäßvolumens unberücksichtigt.

Für die Abfuhr von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen wird der Behälterbedarf für Abfälle zur Beseitigung in Abhängigkeit der Art der Nutzung des Grundstücks und der Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Institution unter Zugrundelegung von Einwohnergleichwerten ermittelt. Je Einwohnergleichwert wird ein Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 15 Litern pro Woche zur Verfügung gestellt.

Ein Anspruch eines Anschlussberechtigten auf Aufstellung eines Behälters an einen bestimmten Ort außerhalb seines Grundstücks besteht nicht. Die Behälter dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt werden.

Die Möglichkeit der Änderung des gebührenpflichtigen Restmüllbehälters bei Verringerung des Volumens oder Abmeldung des Gefäßes besteht jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines jeden Jahres. Änderungswünsche sind bis spätestens zwei Wochen vorher der Stadt Frechen schriftlich mitzuteilen. In begründeten Ausnahmefällen kann von den hier genannten Terminen abgewichen werden. Änderungen mit einer Volumenerhöhung bzw. aufgrund einer Neuaufstellung sind jederzeit möglich.

Pro Kalenderjahr erfolgt eine Änderung der Restmülltonne kostenlos. Für jeden weiteren Austausch im Kalenderjahr wird von den Grundstückseigentümern eine zusätzliche Umtauschgebühr erhoben. Auf die Gebührenerhebung kann verzichtet werden, wenn der Antrag mit erheblichen Änderungen in der Anzahl der Familienmitglieder oder Mieter begründet und nachgewiesen wird.

Der Standplatz der Abfallbehälter ist von den Anschlusspflichtigen auf einem geeigneten Grundstück zu schaffen. Öffentliche Verkehrsflächen kommen als Standplatz nicht in Betracht.

Liegt das Grundstück des Anschlusspflichtigen an einem nicht befahrbaren Wohnweg oder Privatweg, so besteht grundsätzlich die Verpflichtung, die Abfallbehälter zur nächstmöglichen, für die Abfuhrfahrzeuge erreichbaren öffentlichen Verkehrsanlage zu transportieren. Die gleiche Verpflichtung besteht, wenn der Standort wegen einer Baustelle vorübergehend nicht anfahrbar ist.

Die Abfallcontainer für Restmüll ( 770 l, 1100 l ) können auch von den Mitarbeitern des Stadtbetriebs Frechen vom ebenerdigen und leicht zugänglichen Standort auf dem Privatgrundstück zu den Müllfahrzeugen und zurückgefahren werden. In diesem Fall wird ein Zuschlag auf den Gebührensatz erhoben, dessen Höhe in der Gebührensatzung der Stadt Frechen festgelegt ist.

Kann das Sammelfahrzeug aus rechtlichen oder technischen Gründen an einzelnen Grundstücken nicht unmittelbar vorbeifahren, so kann die Stadt Frechen den zumutbaren Aufstellort der Abfallüberlassung (Behälter, Säcke, Bündel, Sperrmüll, Weihnachtsbäume) bestimmen.

Die Abfallbehälter werden vom Stadtbetrieb Frechen gestellt und unterhalten und gehen nicht in das Eigentum des Anschlusspflichtigen über. Die Abfallbehälter, die aufgestellten Spezialbehälter für Altglas sowie Straßenpapierkörbe sind schonend zu behandeln.

Die Haftung für Schäden, die vor allem durch unsachgemäße Behandlung der Abfallbehälter, aus der Verletzung der Obhuts- oder sofortigen Rückstellpflicht oder durch Einbringen nicht zugelassener Gegenstände an den Sammelfahrzeugen entstehen, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts.

Die zur Abfuhr bereitgestellten Gefäße dürfen folgende Höchstgewichte nicht überschreiten:

Gefäßgröße Höchstgewicht
80 Liter 32 kg
120 Liter 48 kg
240 Liter 96 kg
660 Liter 264 kg
770 Liter 308 kg
1.100 Liter 440 kg

 

Sperrgut darf je Einzelstück nicht schwerer als 70 kg sein, Altpapierbündel nicht schwerer als 10 kg.
Das Gewicht des Beistellsacks für kompostierbare Gartenabfälle darf ebenfalls nicht schwerer sein als 10 kg.

Es besteht seitens der Stadt Frechen keine Verpflichtung, überfüllte, fehlbefüllte oder zu schwere Abfallbehälter zu leeren.

Die auf dem Grundstück des Abfallbesitzers vorhandenen Abfallbehälter werden wie folgt entleert:

Die grauen Behälter für Restmüll (80 l, 120 l, und 240 l Tonnen) sowie Beistellsäcke werden im zweiwöchentlichen Rhythmus geleert bzw. entsorgt.

Bei begründetem Antrag kann der Abfuhrrhythmus auf vierwöchentliche Abholung verändert werden. Dies setzt voraus, dass das vorgeschriebene Mindestrestmüllvolumen nicht unterschritten wird.

Die Abfallcontainer für Restmüll (770 l, 1100 l) werden im zweiwöchentlichen Rhythmus, einmal wöchentlich und auf besonderen Antrag zweimal wöchentlich geleert.

Die gelben Abfallbehälter (240 l, 1100 l) und die gelben Wertstoffsäcke für Leichtstoffe werden im zweiwöchentlichen Rhythmus geleert bzw. gesammelt.

Die blauen Abfallbehälter (120 l, 240 l, 1100 l) für Altpapier sowie die Altpapierbündel werden im zweiwöchentlichen Rhythmus geleert bzw. gesammelt.

Die braunen Bioabfallbehälter (120 l, 240 l, 660 l) und die Biosäcke werden in den Monaten Dezember bis März im zweiwöchentlichen Rhythmus geleert bzw. gesammelt. In den Monaten April bis November erfolgt die Abfuhr wöchentlich.

Grundlage für die Sammlung und Leerung der Abfallbehälter (grau) und der Wertstoffe (gelb, blau) sowie des Bioabfalls (braun) ist der Abfallkalender der Stadt Frechen, der von jedermann eingesehen werden kann. Notwendige Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Abfallbehälter dürfen nur zu den im Abfallkalender festgesetzten Abholterminen an der öffentlichen Straße oder an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Straße bereitgestellt werden. Die Abfuhr ist nur gewährleistet, wenn die Abfallbehälter bis 7:00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtags bereitgestellt sind.

Ein Aufstellen der Abfallbehälter am Vorabend ist nicht gestattet. Sie sind so aufzustellen, dass sie den Straßen- und Fußgängerverkehr weder behindern noch gefährden. Ebenso müssen die Entleerung und der Abtransport des Abfalls ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sein.

Nach erfolgter Leerung, zumindest noch am Tag der Leerung, sind die Abfallbehälter wieder von der öffentlichen Fläche zu entfernen.

Grünschnittsäcke, Restmüllsäcke, gelbe Säcke und Hundekotbeutel können Sie an den folgenden Ausgabestellen bekommen.

Verkaufs- und Ausgabestellen

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